Panikfunktion elektromechanische Sicherheitsschlösser
Schlösser mit einer Panikfunktion ermöglichen es, selbst verriegelte Türen in der Fluchtrichtung (von innen nach außen) mit nur einer Hand durch einen Griff oder eine Panikstange zu öffnen. Unabhängig vom elektrischen Zustand des Einsteckschlosses, mit Hilfe des Griffes oder der Panikstange, werden die Falle und die Riegel zurückgezogen und freigegeben.
Sowohl der Fluchtweg- (EN 179) als auch die Panikverriegelungen (EN 1125) haben eine Panikfunktion. Die Vorschriften für Panikausgänge sind strenger, Panikstangen werden hier verwendet. Bei diesen Ausgängen ist darauf zu achten, dass mit minimalem Aufwand und ohne zu wissen, wie die Notlauffunktion des Schlosses arbeitet, die Tür zu öffnen sein und eine Fluchtmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden muss. Die erforderliche Öffnungskraft kann bis zu 220N betragen, mit einer Vorlast von 1000 N an der Tür.
Gemäß den Spezifikationen (EN 179, 1125) dürfen nur gemeinsam genehmigte Komponenten verwendet werden. Einsteckschlösser werden zusammen mit Beschlägen, Panikstangen und Schließblechen zertifiziert. Die Anforderungen werden nur erfüllt, wenn die Schlösser ausschließlich mit diesen Komponenten installiert und verwendet werden.
30-45 mm Dornmaß.
55-100 mm Dornmaß.